Was sind Kaufnebenkosten – und wie viel machen sie beim Immobilienkauf aus?

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, kostet diese mehr als der im Exposé angegebene Kaufpreis: Das bedeutet aber nicht, dass der Verkäufer dadurch mehr Geld erhält. Die Kaufnebenkosten verteilen sich auf die verschiedenen Parteien, die direkt oder indirekt an der Transaktion beteiligt sind.

Kalkulieren Sie von Anfang an mit realistischen Kaufnebenkosten

Die Kaufnebenkosten sind oft nicht Bestandteil der Immobilienfinanzierung, sondern werden aus Ihrem Eigenkapital bezahlt. Daher sollten Sie sich von Anfang an über die zu erwartende Höhe im Klaren sein. Da sich die Kaufnebenkosten am Kaufpreis orientieren, steigen sie automatisch mit diesem. Einfacher ausgedrückt: Je teurer die Immobilie, desto höher die Kaufnebenkosten.

Grunderwerbssteuer

Der größte Posten ist die Grunderwerbsteuer, die der österreichische Staat mit 3,5 % des Kaufpreises veranschlagt. Gesetzliche Grundlage ist die Einstufung als „entgeltlicher Erwerbsvorgang".

Achtung: Beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen oder beim Kauf einer Liegenschaft von einem Verwandten gelten in Österreich besondere Bestimmungen. Wird die Liegenschaft von einem Verwandten gekauft, liegt ein „unentgeltlicher Erwerb" vor, der zu einer geringeren Grunderwerbsteuerbelastung führt. Bei landwirtschaftlichen Grundstücken werden 2 % vom Einheitswert erhoben – auch hier ist die Grunderwerbsteuer geringer.

Grundbucheintrag

Für die Grundbucheintragung fallen weitere Kosten in Höhe von 1,1 % des Kaufpreises an. Bei einer Finanzierung durch Kreditinstitute fallen zusätzlich 1,2 % des Hypothekendarlehens einschließlich der Nebenkostensicherung an. Zusätzlich ist die Eintragungsgebühr von pauschal 44 Euro zu berücksichtigen. Außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs sind 62 Euro zu entrichten.

Maklerprovision

Auch unser Berufsstand muss für seine Arbeit entlohnt werden. Beim Kauf einer Immobilie ist die Maklerprovision im Maklergesetz geregelt. Dieses sieht folgende Regelungen vor:

  • bis zum Kaufpreis von 36.336,42 Euro werden bis zu 4 % Maklerprovision erhoben
  • bei Kaufpreisen zwischen 36.336,42 Euro und 48.488,51 Euro gilt der Fixbetrag von 1.453,46 Euro
  • liegt der Kaufpreis bei oder höher als 48.488,51 Euro, darf der Makler bis zu 3 % Provision erheben
  • es fällt zudem noch die Umsatzsteuer in Höhe von 20 % an

Notar/Anwalt

Diese Kammer ist für den Kaufvertrag zuständig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Kammertarif, es kann aber auch individuell ein Pauschalbetrag ausgehandelt werden. Es ist mit Kosten für den Notar oder Rechtsanwalt von ca. 2 bis 3 % des Kaufpreises zu rechnen.

Insgesamt entstehen Ihnen also, gemessen am Kaufpreis der Immobilie und mit allen zu berücksichtigenden Nebenkosten, ca. 10 bis 12 % Mehrkosten. Wir beraten Sie gerne persönlich: Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns!

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