Immobilie geerbt – wie geht es weiter?

Eine Immobilie zu erben bringt einige Herausforderungen mit sich. Sie haben einen geliebten Menschen verloren, doch Zeit zum Trauern bleibt wenig. Erben müssen schnell entscheiden, was mit der Immobilie passieren soll, um laufende Kosten zu begrenzen und wichtige Fristen einzuhalten. Wir klären Sie über Ihre Optionen in dieser schwierigen Zeit auf und stehen Ihnen gerne beratend zur Seite

Erbe ausschlagen oder annehmen

Makler am Schreibtisch

Zunächst müssen Sie die grundlegende Entscheidung treffen, ob Sie Ihr Erbe antreten. Nicht jeder kann oder möchte sein Erbe annehmen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, beispielsweise Schulden, mit denen die Immobilie belastet ist. Nehmen Sie die Immobilie an, ergeben sich für Sie verschiedene Optionen:

  • die Immobilie selbst bewohnen,
  • die Immobilie vermieten oder
  • der Verkauf der Immobilie.

In jedem Fall bringt eine Immobilienbewertung die nötige Klarheit.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen weiteren Schritten – egal, für welche Option Sie sich entscheiden. Möchten Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie dies innerhalb von sechs Wochen beim Amtsgericht erledigen.

Immobilie selbst bewohnen

Hand mit Modellhaus

Entscheiden Sie sich dazu, die Immobilie zu Ihrem neuen Eigenheim zu machen, profitieren Sie langfristig von einer Kapitalanlage und der Möglichkeit, mietfrei zu wohnen. Bedenken Sie aber, dass eventuell nötige Renovierungen mit Arbeit und Kosten verbunden sind. Bei dieser Option müssen Sie außerdem einige steuerliche Aspekte beachten.

Vermietung der Immobilie

Möchten Sie die Immobilie vermieten, erhalten Sie ein regelmäßiges Einkommen durch Mieteinnahmen. Doch nicht jede Immobilie eignet sich für eine Vermietung. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und den damit verbundenen Kosten, die beispielsweise durch Umbaumaßnahmen entstehen. Als Erbe eines Mehrfamilienhauses ist es für Sie möglich, die bisherigen Mietverhältnisse Ihres Angehörigen fortzuführen. 

Der Verkauf der Erbschaftsimmobilie

Viele Erben entscheiden sich dazu, die Immobilie zu verkaufen. Besonders wenn der Zustand oder die Lage nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen, ist diese Option sinnvoll. Berücksichtigen Sie, dass Sie mit dem Verkauf nicht nur die Verantwortung für die Immobilie abgeben, sondern auch zukünftig nicht mehr von der Kapitalanlage profitieren. 

Zur Abwägung der Vor- und Nachteile und für einen reibungslosen Verkauf stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Unterstützung für Erbengemeinschaften

Sind Sie Miterbe in einer Erbengemeinschaft, können Sie nicht allein entscheiden, was mit der Immobilie geschehen soll. In dieser emotionalen Situation entstehen häufig unterschiedliche Interessen. Als unabhängige Partei vermitteln wir von Ludwig Immobilien objektiv und mit viel Feingefühl zwischen den Erben. So vermeiden Sie lange Verhandlungen und hohe Kosten durch einen Leerstand der Immobilie.

Unabhängig davon, welche Option für Sie infrage kommt, beraten und unterstützen wir Sie, um zu einem zufriedenstellenden Ergebnis zu kommen. Jetzt unverbindlich Termin vereinbaren!

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Häufige Fragen zu Erbschaftsimmobilien

Was sind die typischen Schritte der Vererbung einer Immobilie?

Der Ablauf der Vererbung einer Immobilie umfasst in der Regel die Feststellung des Erbes, die Beantragung eines Erbscheins, die Bewertung und Aufteilung der Vermögenswerte sowie gegebenenfalls die Übertragung des Eigentums, wenn Sie das Erbe annehmen. Danach folgt die Entscheidung darüber, ob Sie die Immobilie behalten, verkaufen oder anderweitig nutzen möchten. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.

Welche Pflichten und Kosten kommen auf mich zu, wenn ich eine Immobilie erbe?

Als neuer Eigentümer einer Immobilie sind Sie für die ordnungsgemäße Verwaltung und Instandhaltung sowie für laufende Kosten wie Grundsteuer und Versicherungen zuständig. Es ist ratsam, sich frühzeitig über alle anfallenden Kosten zu informieren und professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Immobilie optimal zu verwalten oder zu verkaufen.

Was bedeutet es, wenn ich Teil einer Erbengemeinschaft bin?

Wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind, bedeutet dies, dass Sie die Immobilie gemeinsam mit anderen Erben geerbt haben. Entscheidungen bezüglich der Immobilie müssen zusammen getroffen werden, was häufig zu Konflikten führt. Daher empfiehlt es sich, den Wert der Immobilie professionell ermitteln zu lassen und einen Immobilienexperten wie uns zur Beratung und Vermittlung zwischen den Erben hinzuzuziehen.

Sind Erbschaftsimmobilien steuerpflichtig?

In Österreich wurde die Erbschafts- und Schenkungssteuer bereits vor einigen Jahren abgeschafft. Jedoch fallen auch bei Erbschaftsimmobilien ähnlich wie beim Kauf einer Immobilie Steuern und Gebühren an. Dazu zählen die Grunderwerbssteuer, die Grundbucheintragungsgebühr und die Gebühren für einen Notar. Durch unsere Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Anwalt können wir Sie vollumfänglich zu Ihren Pflichten als Erbe beraten.

Wie kann ich den Wert der geerbten Immobilie bestimmen?

Der Wert einer geerbten Immobilie kann durch eine professionelle Immobilienbewertung ermittelt werden. Für die gerichtliche Gültigkeit ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Wir arbeiten mit einem zertifizierten Sachverständigen zusammen, der dies ermöglicht und Ihnen eine genaue Einschätzung des Immobilienwerts liefern kann. So vermeiden Sie finanzielle Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft und haben für den weiteren Verlauf eine fundierte Entscheidungsgrundlage geschaffen.

Kann ich die geerbte Immobilie vermieten, anstatt sie zu verkaufen?

Ja, mit der Erbschaft werden Sie zum Eigentümer der Immobilie und können Sie somit auch vermieten. Dies kann eine attraktive Option sein, um ein regelmäßiges Einkommen zu generieren. Jedoch sollten bei der Entscheidung zur Vermietung einige Aspekte wie rechtliche Vorschriften, finanzielle Verpflichtungen und der Aufwand für die Mieterauswahl und Verwaltung beachtet werden. Ein Immobilienmakler wie wir hat die nötige Erfahrung und Expertise, um Ihnen die zeitaufwendigen Aufgaben der Vermietung abzunehmen und Ihnen dabei stets kompetent zur Seite zu stehen.

Was bedeutet es, das Erbe auszuschlagen?

Wenn Sie das Erbe ausschlagen, verzichten Sie auf Ihr Erbrecht und sind nicht mehr verpflichtet, die damit verbundenen Verbindlichkeiten zu übernehmen. Dies kann in Betracht gezogen werden, wenn das Erbe mit hohen Schulden oder Kosten verbunden ist. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme vom Erbfall nur sechs Wochen Zeit für Ihre Entscheidung haben.