Das müssen Sie über das Grundbuch wissen
Das Grundbuch ist beim Immobiliengeschäft ein wichtiges Verzeichnis – einerseits im Vorfeld der Verkaufsgespräche und andererseits für den rechtskräftigen Abschluss der Grundstücksübertragung. Was Sie in diesem Zusammenhang über das Grundbuch wissen sollten, erfahren Sie bei Ihrem Immobilienexperten für Tirol: Ludwig Immobilien.
Was ist das Grundbuch?
Als Grundbuch bezeichnet man ein öffentliches Register bei den Bezirksgerichten, in welches alle Grundstücke sowie deren Besitzverhältnisse eingetragen sind. Die als dingliche Rechte im Grundbuch eingetragenen Rechte sind unter anderem Eigentum, Pfandrecht und Dienstbarkeiten.
Bestandteile des Grundbuchs sind das Hauptbuch, das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, die Urkundensammlung und die Grundbuchmappe mit einer Lagekarte des Grundstücks. Zudem gibt es Hilfsverzeichnisse, die eine Suche im Grundbuch nach bestimmten Grundstücken erleichtern sollen.
Ein vollständiger Auszug aus dem Grundbuch besteht aus dem A-Blatt (Grundstücksangaben), B-Blatt (Eigentümerangaben) und C-Blatt (mögl. Belastungen der Liegenschaft).
Warum ist das Grundbuch beim Kauf / Verkauf einer Immobilie wichtig?
Das Grundbuch hat für Immobilienverkäufer und -käufer eine große Bedeutung, da dingliche Rechte nur auf Antrag eingetragen bzw. geändert werden. Zudem kann jeder auf die Richtigkeit des Grundbuchs bzw. die Vollständigkeit der Eintragungen vertrauen. Liegt ein aktueller Nachweis über die Eigentumsverhältnisse zu einer Immobilie oder einem Grundstück vor, können potenzielle Käufer von der Korrektheit dieses Nachweises ausgehen.
Für Kaufinteressenten sind nicht nur die Eigentumsverhältnisse wichtig, dass dem Verkäufer auch tatsächlich die Immobilie gehört und ein sicherer, rechtskräftiger Kaufvertrag möglich ist. Auch die übrigen dinglichen Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind, sind für eine Kaufentscheidung relevant: Zum Beispiel bestimmte Baurechte, Dienstbarkeiten, die die Nutzung der Immobilie bzw. des Grundstücks ggf. einschränken könnten, oder ein Veräußerungsverbot und Vorkaufsrechte. Auch die Grundbuchmappe liefert für Interessenten wichtige Informationen über die genaue Lage des Grundstücks und seine Grenzen.
Stehen Verkäufer und Käufer in Verhandlungen bzw. sind diese erfolgreich abgeschlossen, kann im Grundbuch eine Aufsandungserklärung eingetragen werden. Diese notariell beglaubigte Erklärung bestätigt, dass Verkäufer und Käufer in eine Eigentumsübertragung eingewilligt haben, diese jedoch noch nicht vollzogen wurde. Die Aufsandungserklärung gilt als Absicherung für beide Vertragsparteien, dass das Immobiliengeschäft zwischen ihnen zustande kommt und die Immobilie beispielsweise nicht anderweitig verkauft wird.
Wer kann das Grundbuch einsehen?
Die Einsicht in das Grundbuch ist in Österreich online über autorisierte Dienste möglich. Zur Einsicht ist jede Person berechtigt, die die entsprechende Gebühr entrichtet. Die Kosten belaufen sich auf rund 15 Euro.
Was kosten Änderungen und Löschungen im Grundbuch?
Für eine rechtskräftige Eigentumsübertragung ist eine Änderung im Grundbuch notwendig. Eintragungen und Änderungen werden in der Regel über einen Notar abgewickelt, sodass hierfür nicht nur die Kosten für die Grundbucheintragung von ca. 40 bis 60 Euro anfallen, sondern auch die Notargebühren.
Haben Sie Fragen zum Grundbuch oder zum Ablauf beim Immobilienverkauf bzw. -kauf? Unsere Experten stehen gerne zur Verfügung!