Bonitätsprüfung: So erkennen Sie zuverlässige Käufer
Dass der Käufer zahlungsfähig ist, ist eine Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf. Stellt sich heraus, dass er den vereinbarten Kaufbetrag nicht leisten kann, waren die Verhandlungen vergebens. Die Käufersuche beginnt erneut.
Wir verraten Ihnen, worauf Sie bei der Bonität des potenziellen Käufers achten müssen, damit ein Immobilienverkauf nicht kurz vor dem Abschluss scheitert.
Warum die Bonitätsprüfung so wichtig ist!
Ohne eingehende Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers dauert es theoretisch recht lange, bis die Zahlungsunfähigkeit bekannt wird. Nämlich erst dann, wenn die vereinbarte Kaufsumme nicht zufließt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Sie aber bereits beim Notar, haben Zeit und Geld in den Verkauf investiert. Muss ein Kauf rückabgewickelt werden, entstehen weitere Verzögerungen und Kosten.
Ist der Käufer nicht zahlungsfähig, wird er die Kaufsumme nicht leisten können – und auch die Kaufnebenkosten nicht. Die Kosten für Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuchänderung tragen Käufer und Verkäufer jedoch gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Im Zweifelsfall werden Sie als Eigentümer der Immobilie zur Zahlung der Nebenkosten verpflichtet.
Wie prüfen Sie die Kreditwürdigkeit des Käufers?
Informationen über die Bonität eines potenziellen Immobilienkäufers können berechtigte Personen unter anderem über Auskunfteien wie dem KSV1870 oder dem Alpenländischen Kreditorenverband beziehen. Diese Wirtschaftsauskunfteien sammeln und bewerten Informationen zum Zahlungsverhalten von Personen, zum Beispiel zu Kredittilgungen, Zahlungsausfällen oder Inkassoverfahren. Die Auskunft bietet dem Verkäufer somit eine Grundlage für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Käufers. Aber: Sie als Eigentümer können keine Auskunft über eine andere Person beantragen. Der Käufer muss die Auskunft selbst beantragen. Machen Sie sie am besten zur Bedingung für weitere Vertragsgespräche.
Weitere Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass der Käufer die Kaufsumme und Nebenkosten leisten kann, sind Kontoauszüge, Depotauszüge, Geschäftsunterlagen bei Selbstständigen und die Kreditzusage der Bank, wenn der Kauf mit Fremdkapital realisiert wird. Achten Sie bei allen Nachweisen auf Aktualität. Die Finanzierungszusage der Bank sollte sich konkret auf die Immobilie beziehen und an keine weiteren Bedingungen geknüpft sein.
Darf ich die Nachweise vom Käufer verlangen?
Um böse Überraschungen und Kosten zu vermeiden, sollten Sie die Finanzierungsbestätigung beim Käufer anfordern. Zu Ihrem eigenen (finanziellen) Schutz sollten Sie keinen Kaufvertrag eingehen, bei dem die Zahlung der Kaufsumme nicht gesichert ist. Verweigert der potenzielle Käufer die Vorlage entsprechender Nachweise oder sind diese nicht aktuell, sollten Sie dies skeptisch betrachten und im Zweifelsfall nach einem anderen Käufer suchen.
Die Bonitätsprüfung des Käufers sollte niemals vernachlässigt werden. Um sich fachliche und zeitliche Entlastung zu holen, sprechen Sie mit unseren Maklern über Ihre Verkaufsabsichten. Wir helfen, Risiken im Verkaufsprozess erfolgreich zu vermeiden. Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.